ID | Aktenzeichen | Datum | ||
#399 |
| 08.11.2022 | ||
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Die Anordnung der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort nach einem Unfallschaden, nach dem die Geschädigte die Höhe des Schadens trotz Aufforderung über Monate hinweg nicht mitgeteilt hat, verletzt die Grundrechte der Handlungs- und Berufsfreiheit, wenn nahe liegende Feststellungen zum Vorliegen eines bedeutenden Sachschadens nicht unternommen werden und die Anordnung sich mit einer polizeilichen Schätzung begnügt. | ||||
Rechtskraft: nein |