ID | Aktenzeichen | Datum | ||
#386 |
| 19.04.2022 | ||
Anzeigen als PDF | ||||
1. Der Verfassungsgerichtshof kann einem Beschwerdeführer keine "gleiche Rechtsposition wie vor dem Bundesverfassungsgericht" gewähren.
2. Ein etwaiger Anspruch auf einen versorgungsrechtlichen Zuschuss zur Pflegeversicherung muss ein Beschwerdeführer vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde auf dem Rechtsweg geltend machen.
|