IDAktenzeichenDatum
#385
>>  Verfassungsgerichtshof des Saarlandes
Lv 1/21
22.04.2022
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1. Dynamische Verweisungen in einem Landesgesetz auf ein Bundesgesetz sind grundsätzlich verfassungswidrig, können aber, soweit kein anderer gesetzgeberischer Wille erkennbar ist, als statische Verweisungen auf den Normbestand des Bundesgesetzes zum Zeitpunkt des Erlasses des Landesgesetzes interpretiert werden. 2. Die Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation personenbezogener Daten durch die Polizei ist gegenüber „Nichtstörern“ verfassungsrechtlich nur zulässig, wenn und soweit die betroffene Person in einer spezifischen individuellen Nähe zu der aufzuklärenden Gefahr steht, Anhaltspunkte vorliegen, dass ein bestehender Kontakt einen Bezug zum Ermittlungsziel aufweist und daher eine nicht unerhebliche Wahrscheinlichkeit besteht, dass die Überwachungsmaßnahme der Aufklärung der Gefahr dient.
Rechtskraft: ja