IDAktenzeichenDatum
#384
>>  Verfassungsgerichtshof des Saarlandes
Lv 18/21
23.03.2022
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1. Ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss in einem wegen des Verdachts der Volksverhetzung geführten Ermittlungsverfahren verletzt das Wohnungsgrundrecht, wenn sich seine Begründung ohne erkennbaren Bezug zu den Tatbestandsmerkmalen der Strafvorschrift darauf beschränkt auszuführen, der Beschuldigte stehe in Verdacht Tonträger mit „rechtsnationalistischem Gedankengut“ zu besitzen und zu vertreiben. 2. Ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss beruht – ausnahmsweise – nicht auf diesem verfassungswidrigen Untermaß einer Begründung, wenn der maßgebliche, dem Straftatbestand zuzuordnende Sachverhalt in den Ermittlungsakten vor Beantragung des Durchsuchungsbeschlusses zweifelsfrei dokumentiert ist.