IDAktenzeichenDatum
#382
>>  Verfassungsgerichtshof des Saarlandes
Lv 16/21
03.01.2022
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Zwischenentscheidungen im Strafverfahren sind mit der Verfassungsbeschwerde nur anfechtbar, wenn sie eine selbständige grundrechtliche Beschwer für den Beschwerdeführer enthalten; daran fehlt es regelmäßig bei Ablehnung einer Entscheidung über die Zuständigkeit einer Strafkammer.