ID | Aktenzeichen | Datum | ||
#382 |
| 03.01.2022 | ||
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Zwischenentscheidungen im Strafverfahren sind mit der Verfassungsbeschwerde nur anfechtbar, wenn sie eine selbständige grundrechtliche Beschwer für den Beschwerdeführer enthalten; daran fehlt es regelmäßig bei Ablehnung einer Entscheidung über die Zuständigkeit einer Strafkammer. |