IDAktenzeichenDatum
#378
>>  Verfassungsgerichtshof des Saarlandes
Lv 13/21
27.09.2021
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Das nach Fehlschlagen der Ermittlung des Fahrers um eine gerichtliche Entscheidung zur Kostenhaftung des Halters eines angeblich falsch geparkten Kraftfahrzeugs ersuchte Gericht muss sich, will es Grundrechtsverletzungen vermeiden, mit dem Einwand auseinandersetzen, der der Inanspruchnahme des Halters zugrunde liegende Ordnungswidrigkeitentatbestand liege gar nicht vor.