IDAktenzeichenDatum
#376
>>  Verfassungsgerichtshof des Saarlandes
Lv 10/21
28.07.2021
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Da eine Abrede zwischen einem Rechtsanwalt und seinem Mandanten, Vergütungsansprüche bestünden unabhängig von einem über das Vermögen des Mandanten eröffneten Insolvenzverfahren, nichtig ist, verstößt auch die Ablehnung der Vollstreckung eines gleichwohl erwirkten, Vergütungsansprüche titulierenden Anerkenntnisurteils nicht gegen Grundrechte des Rechtsanwalts.