ID | Aktenzeichen | Datum | ||
#368 |
| 08.02.2021 | ||
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Sinn des Grundrechts auf rechtliches Gehör ist es, dass sich ein Verfahrensbeteiligter umfassend auf die Sach- und Rechtsauffassung des Gerichts einstellen und gegebenenfalls einen Rechtsbehelf auch zurücknehmen kann. | ||||
Rechtskraft: ja |