IDAktenzeichenDatum
#365
>>  Verfassungsgerichtshofes des Saarlandes
Lv 26/20 eA
27.11.2020
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1. Verordnungen bedürfen einer genügenden Ermächtigung zum Zeitpunkt ihres Erlasses. 2. Die infektionsschutzrechtlich begründete Schließung von Gastronomiebetrieben kann trotz Zweifeln an ihrer Verfassungsmäßigkeit angesichts des Überwiegens nachteiliger Folgen nicht außer Vollzug gesetzt werden.