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IDAktenzeichenDatum
#252>> Lv 14/11 24.08.2011
1. Zur Kompetenz eines Landesverfassungsgerichts, eine angeblich auf Bundesrecht beruhende Immunität eines Angeklagten zu prüfen. 2. Zur Folgenabwägung bei einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Fortführung eines Strafverfahrens.
Rechtskraft: ja
#249>> Lv 3, 4, 6/10 28.03.2011
1. Ein ausnahmeloses Rauchverbot für Gaststätten findet seine verfassungsrechtliche Rechtfertigung im Schutz der überragend wichtigen Gemeinwohlbelange der Gesundheit der Bevölkerung und des Lebens. Dem Gesetzgeber kommt insoweit ein Einschätzungsspielraum zu. 2. Durch ein ausnahmsloses Rauchverbot für Gaststätten entstehende besondere Belastungen der Betreiber kleiner Gaststätten, von Gaststätten mit Nebenräumen und von Wasserpfeifenlokalen zwingen den Gesetzgeber nicht dazu, von der konsequenten Verfolgung seines Konzepts abzusehen. 3. Der Gesetzgeber ist auch, wenn er seine Konzeption des Nichtraucherschutzes innerhalb weniger Jahre mehrfach ändert, nicht gehalten, Ausgleichsregelungen oder längere Übergangsfristen vorzusehen. 4. Das Vertrauen in den Fortbestand einer für ein Unternehmen günstigen Gesetzeslage ist nicht vom Eigentumsschutz des Art. 18 SVerf umfasst.
Rechtskraft: ja
#250>> Lv 15/10 28.03.2011
1. Eine Fraktion des Landtags ist in einem Organstreitverfahren um die Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Beweisantrages einer Einsetzungsminderheit in einem Untersuchungsausschuss nicht antragsbefugt. 2. Beweisanträge einer Einsetzungsminderheit in einem Untersuchungsausschuss sind nicht zulässig, wenn sie sich nicht im Rahmen eines hinreichend bestimmten Untersuchungsauftrags halten.
Rechtskraft: ja
#248>> Lv 13/10 31.01.2011
1) Rügt ein Wahlberechtigter, dass der Landtag seine Wahlanfechtung nicht in angemessener Zeit beschieden und dadurch sein Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz verletzt hat, so steht ihm die Verfassungsbeschwerde zu. Die grundsätzliche Exklusivität des Wahlprüfungsverfahrens steht dem nicht entgegen. 2) Wahlanfechtungsverfahren sind vom Landtag zügig zu betreiben. Je weiter sich eine Wahlprüfung durch den Landtag über einen Zeitraum von wenigen Monaten hinaus erstreckt, desto gewichtiger müssen die Gründe dafür sein. Insoweit trifft den Landtag eine Darlegungslast. Befasst sich der Landtag bei seiner Wahlprüfung mit Umständen, die für seine Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl nicht von Bedeutung sind oder trifft er objektiv ungeeignete Maßnahmen, die sein Verfahren verzögern, so geht dies zu seinen Lasten.
Rechtskraft: ja
#246>> Lv 8/10 e.A. 31.08.2010
1. Der von einem Untersuchungsausschuss Betroffene wird durch einen Beweisbeschluss des Untersuchungsausschusses, der eine Beweiserhebung durch Vorlage von steuerbehördlichen Akten anordnet, nicht unmittelbar in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung berührt. 2. Zu den verfahrensrechtlichen Sicherungen, die das Recht auf informationelle Selbstbestimmung einem Betroffenen gewährt, gehört in diesem Zusammenhang, dass die Finanzbehörden ihn zur beabsichtigten Herausgabe von Akten anhören und ihm eine zeitlich angemessene Gelegenheit zur Akteneinsicht und zur Erwirkung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die Herausgabe gewähren.
Rechtskraft: ja
#245>> Lv 4/09 01.07.2010
1. Die parteiergreifende Einwirkung von Staatsorganen zu Gunsten oder zu Lasten von politischen Parteien oder Wahlbewerberinnen und Wahlbewerbern, die am Wahlkampf beteiligt sind, ist mit der Verfassung des Saarlandes unvereinbar. Sie verstößt gegen das Gebot der Neutralität des Staates im Wahlkampf (Art. 60 Abs. 1, 61 Abs. 1 SVerf) und verletzt den Grundsatz der Chancengleichheit bei Wahlen (Art. 63 Abs. 1 SVerf i.V.m. Art 21 Abs. 1 GG). 2. Der parteiergreifende Charakter einer Verlautbarung kann sich aus ihrem Inhalt ergeben. Das ist der Fall, wenn sich eine Regierung als von bestimmten Parteien getragen darstellt und für diese wirbt oder sich negativ oder herabsetzend mit Oppositionsparteien oder deren Wahlbewerberinnen und Wahlbewerbern befasst. 3. Der parteiergreifende Charakter kann auf dem Zurücktreten des informativen Gehalts einer Publikation hinter ihrer reklamehaften Aufmachung beruhen. 4. In der Vorwahlzeit, die 3 Monate vor dem Wahltag beginnt, ist der Regierung die Verbreitung von Arbeits-, Leistungs- oder Erfolgsberichten untersagt, es sei denn, die Publikation ist aus aktuellem Anlass erforderlich.
Rechtskraft: ja
#243>> Lv 3, 4 u. 6/10 e.A. 21.06.2010
Zur Folgenabwägung bei Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen den Vollzug eines strikten Rauchverbots in Gaststätten, wenn sich angesichts der existentiellen Bedeutung für einige Gaststättengruppen auch die Frage nach ausreichenden Übergangs- oder Ausgleichsregelungen stellt.
Rechtskraft: ja
#242>> Lv 5/09 15.04.2010
1.)Wenn die Verwaltung der Justiz und die Gerichte des Saarlandes davon absehen, allein wegen des in § 81a StPO vorgesehenen Richtervorbehalts einen richterlichen Bereit-schaftsdienst zur Nachtzeit einzurichten, ist das keine Missachtung der Freiheitsrechte des Einzelnen und der verfassungsrechtlichen Vorgaben für ein rechtsstaatliches und faires Verfahren und führt nicht von Verfassungs wegen zur Unverwertbarkeit des Ergebnisses einer polizeilich angeordneten Blutprobe. 2.) Die Anwendung materiellen Bundesrechts durch die Gerichte eines Bundeslandes kann auf ihre Vereinbarkeit mit den Grundrechten des Grundgesetzes und inhaltsgleichen Grundrechten der Landesverfassung geprüft werden, wenn das materielle Bundesrecht im konkreten Fall genutzte wertungsabhängige Eingriffsbefugnisse für Landesbehörden begründet.
Rechtskraft: nein
#241>> Lv 8/09 09.04.2010
Zu den Erfordernissen eines fairen rechtsstaatlichen Verfahrens und des rechtlichen Gehörs in einem Verfahren nach § 495 a ZPO
Rechtskraft: ja
#238>> Lv 7/09 19.03.2010
§ 118 Abs. 2 KSVG greift nicht unmittelbar in den Rechtskreis eines Unternehmens ein, das mit einem kommunal beherrschten Unternehmen konkurriert.
Rechtskraft: ja
#240>> Lv 13/08 09.03.2010
Das Grundrecht auf gleichen Rechtsschutz schließt es auch in einem einen Arzthaftungsprozess vorbereitenden Prozesskostenhilfeverfahren nicht aus, von einem Laien eine konkrete, veranschaulichende Darstellung der zeitlichen, örtlichen und sachlichen Umstände des Begehrens zu verlangen.
Rechtskraft: ja
#235>> Lv 3/09 09.11.2009
Zur Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde, die sich gegen die Anwendung von Landesrecht richtet, unter dem Gesichtspunkt der Erschöpfung des Rechtswegs
Rechtskraft: ja
#232>> Lv 12/08 30.10.2009
Rechtfertigen die Umstände einer Plakataktion die Annahme einer psychischen Auffälligkeit („Wie schützt die Landesregierung die Grundrechte unserer Jugend vor nordischem Radar“?), so verletzt weder die polizeiliche Benachrichtigung des Betreuungsgerichts in einem bereits anhängigen Betreuungsverfahren noch der Verbleib dieser Information in den Akten nach Verfahrensabschluss das Grundrecht auf Datenschutz nach Art. 2 Satz 2 SVerf.
Rechtskraft: ja
#231>> Lv 2/09 e.A. 30.09.2009
Zur Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung eines Wahlbe-schwerdeausschusses eines Landkreises
Rechtskraft: ja
#227>> Lv 4/09 - 1 (Abl.) 26.08.2009
Tritt ein Verfassungsrichter unmittelbar vor Wahlen zu einem Landtag in Wahrnehmung seines Berufs öffentlich als Treuhänder eines sich für ein bestimmtes Wahlverhalten einset-zenden Vereins auf und kündigt er für einen Mandanten eine Wahlanfechtung an, so begründet das in Verfassungsstreitverfahren, das sich auf die Wahlen bezieht, die Be-sorgnis seiner Befangenheit.
Rechtskraft: ja
#228>> Lv 4/09 - 2 (Abl.) 26.08.2009
Die schlichte Unterzeichnung eines Wahlaufrufs durch einen Verfassungsrichter begründet die Besorgnis der Befangenheit in einem sachlich mit den Wahlen zusammenhängenden Verfassungsstreitverfahren nicht.
Rechtskraft: ja
#229>> Lv 4/09 e.A. 26.08.2009
1.) Auch in einem Organstreitverfahren ist eine einstweilige Anordnung, die einem Verfassungsorgan die Fortsetzung eines als verfassungswidrig gerügten Verhaltens vorläufig untersagt, grundsätzlich zulässig. 2.) Ist eine als verfassungswidrig gerügte Öffentlichkeitsarbeit einer Regierung vor Wahlen bereits abgeschlossen, so drohen einer an den Wahlen teilnehmenden Partei keine den Erlass einer einstweiligen Anordnung rechtfertigenden Nachteile mehr.
Rechtskraft: ja
#230>> Lv 6/08 17.08.2009
Zum Gegenstandswert einer Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz (Nichtraucherschutzgesetz)
Rechtskraft: ja
#225>> Lv 9/08 04.02.2009
Zur Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Erschöpfung des Rechtswegs des einstweiligen Rechtsschutzes.
Rechtskraft: ja
#220>> Lv 7/08 17.12.2008
Zum Erfordernis der Erschöpfung des Rechtswegs bei Hinweisen der Verwaltung auf eine bestehende - vom Beschwerdeführer für verfassungswidrig gehaltene - Rechtslage.
Rechtskraft: ja
#219>> Lv 2/08, Lv 3/08, Lv 6/08 01.12.2008
1) Der Gesetzgeber ist nach der Verfassung des Saarlandes nicht gehindert, ein uneinge-schränktes Rauchverbot in Gaststätten vorzusehen. 2) Zur Frage, ob der Gesetzgeber von Verfassungs wegen gehalten ist, eine Ausnahme vom grundsätzlichen Rauchverbot in Gaststätten für reine Wasserpfeifenlokale vorzu-sehen. 3) Entscheidet sich der Gesetzgeber für ein eingeschränktes Rauchverbot, darf er eine aus Gründen des Existenzschutzes bestimmte Ausnahme für die getränkegeprägte Kleingastronomie nicht auf inhabergeführte Gaststätten begrenzen. 4) Im Rahmen der Ausnahme vom Rauchverbot für inhabergeführte Gaststätten stellt eine gestattete gelegentliche Mithilfe von volljährigen Familienmitgliedern eine verfas-sungswidrige Ungleichbehandlung dar.
Rechtskraft: ja
#218>> Lv 9/08 e.A. 08.09.2008
Die Versagung der Teilnahme an einem Schullandheimaufenthalt stellt keinen, den Erlass einer einstweiligen Anordnung rechtfertigenden schweren Nachteil dar.
Rechtskraft: ja
#217>> Lv 5/08 12.06.2008
Eine Verfassungsbeschwerde zum Verfassungsgerichtshof des Saarlandes kann nicht durch einen Fachhochschullehrer eingelegt werden.
Rechtskraft: ja
#214>> Lv 2/08 e. A. 27.03.2008
1.
Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist nach saarländischem Verfassungsrecht fähig, Träger des Eigentumsgrundrechts und der Gewerbefreiheit zu sein.

2.
Zur Folgenabwägung betreffend eine einstweilige Anordnung gegen den Vollzug des Gesetzes Nr. 1637 zur Regelung des Nichtraucherschutzes und zur Änderung des Feiertagsrechts vom 21.11.2007 (Amtsbl. 2008, 75), soweit es das Rauchen von Wasserpfeifen in Gaststätten untersagt, die von Nebenleistungen abgesehen ausschließlich das Rauchen von Wasserpfeifen anbieten.
Rechtskraft: ja
#215>> Lv 3/08 e. A. 27.03.2008
1.
In einer Gaststätte beschäftigte Arbeitnehmer werden durch das Gesetz Nr. 1637 zur Regelung des Nichtraucherschutzes und zur Änderung des Feiertagsrechts vom 21.11.2007 (Amtsbl. 2008, 75) weder in ihrer allgemeinen Handlungsfreiheit, noch in ihrem Recht auf Arbeit noch – soweit sie Ehepartner des Gaststätteninhabers sind – in ihrem Anspruch auf Schutz der Ehe verletzt.

2.
Zur Folgenabwägung betreffend eine einstweilige Anordnung gegen den Vollzug des Gesetzes Nr. 1637 zur Regelung des Nichtraucherschutzes und zur Änderung des Feiertagsrechts vom 21.11.2007 (Amtsbl. 2008, 75), soweit es das Rauchen in inhabergeführten mehrräumigen Gaststätten untersagt.
Rechtskraft: ja
 
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