Abgeordneter des Landtags des Saarlandes scheitert mit Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes vom 21. Juni 2024 (Lv 3/23) beim Bundesverfassungsgericht
Mit Urteil vom 21.6.2024 (Lv 3/23) hatte der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes die Verfassungsbeschwerde eines Abgeordneten des Landtages des Saarlandes, der sich gegen mehrere Gerichtsentscheidungen gewendet hatte, mit denen die Durchsuchung seiner Wohnung und seiner Arbeitsräume wegen u.a. des Tatverdachts einer Untreue nach § 266 StGB angeordnet bzw. bestätigt worden war, überwiegend zurückgewiesen. Auf die Medieninformation betreffend das Verfahren L 3/23 vom 2.7.2024 wird Bezug genommen.
Gegen dieses Urteil hat sich der Abgeordnete mit einer Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht gewendet. Damit hatte er keinen Erfolg. Das Bundesverfassungsgericht hat die Annahme der Verfassungsbeschwerde mit Beschluss vom 9. September 2025 (1 BvR 2015/24) einstimmig und ohne Begründung abgelehnt.