Bühne 1

Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes

Geschichte des Verfassungsgerichtshofs

Die Verfassung des Saarlandes vom 15.12.1947 sah schon mit ihrem Inkrafttreten die Einrichtung eines Verfassungsgerichtshofs - mit allerdings sehr beschränkten Zuständigkeiten - vor. Die Hauptaufgabe eines Verfassungsgerichts, die Auslegung und Anwendung der Verfassung des Staates, lag damals bei der nach französischem Vorbild gebildeten Verfassungskommission, der die Kontrolle der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen übertragen war. Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes wurde in der folgenden Zeit nicht eingerichtet. Das geschah erst mit dem Inkrafttreten des Gesetzes Nr. 645 über den Verfassungsgerichtshof vom 17.7.1958 am 1.8.1958. Er konnte allerdings erst nach den Wahlen seiner Mitglieder im Januar 1959 und seines ersten Präsidenten im Februar 1959 seine Arbeit aufnehmen.

Die bisherigen Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes

 

1959 - 1964

Dr. Erich Lawall

Präsident des Oberlandesgerichts Saarbrücken

 

1964 - 1966

Hans Oehlenschläger

Präsident des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes

 

1966 - 1971

Dr. Rolf Best

Präsident des Oberlandesgerichts Saarbrücken

 

1971 - 1974

Philipp Marzen

Präsident des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes

 

1974 - 1986

Wilhelm Gehrlein

Präsident des Oberlandesgerichts Saarbrücken

 

1986 - 1995

Horst Hilpert

Präsident des Landesarbeitsgerichts des Saarlandes

 

1995 -

Prof. Dr. Roland Rixecker

Präsident des Saarländischen Oberlandesgerichts