| ID | Aktenzeichen | Datum | ||
| #228 |
| 26.08.2009 | ||
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Die schlichte Unterzeichnung eines Wahlaufrufs durch einen Verfassungsrichter begründet die Besorgnis der Befangenheit in einem sachlich mit den Wahlen zusammenhängenden Verfassungsstreitverfahren nicht. | ||||
| Rechtskraft: ja | ||||