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Organisation des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes
Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes besteht aus acht Mitgliedern, die durch den Landtag des Saarlandes mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder gewählt werden. Jedem Mitglied ist ein stellvertretendes Mitglied, das mit gleicher Mehrheit gewählt werden muss, zugeordnet. Mitglied des Verfassungsgerichtshofs kann nur
werden, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und zum Landtag wählbar
ist, das 35. Lebensjahr vollendet hat und die Befähigung zum Richteramt besitzt
oder aufgrund der vorgeschriebenen Staatsprüfung die Befähigung zum höheren
Verwaltungsdienst erworben hat.
Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes
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