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Willkommen auf der Homepage des Verfassungsgerichtshofs des SaarlandesDer Verfassungsgerichtshof des Saarlandes ist nach der Verfassung des Saarlandes vom 15.12.1947 neben dem Landtag des Saarlandes und der Landesregierung das dritte "Organ des Volkswillens". Ihm obliegt die letztverbindliche Auslegung der Verfassung des Saarlandes aus Anlass der von Artikel 97 der Verfassung des Saarlandes und § 9 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof genannten verfassungsrechtlichen Streitigkeiten. Die nachfolgenden Seiten unterrichten Sie über seine Organisation und seine Mitglieder, seine Aufgaben, seine Entscheidungen, seine Geschichte und seine Rechtsgrundlagen. Pressesprecherin des Verfassungsgerichtshofs: Die Website des Verfassungsgerichtshofs ist - allerdings nur unter der Adresse www.verfassungsgerichtshof-saarland.de - auch über eine sichere Verbindung erreichbar. Dazu muss statt dem Kürzel "http" beim Aufruf der Seite "https" angegeben werden: https://www.verfassungsgerichtshof-saarland.de
A k t u e l l e sAnhängige Verfahren: Lv 3/10, Lv 4/10 und Lv 6/10 Verfassungsbeschwerden und Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend das Gesetz Nr. 1703 vom 10.2.2010 zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens |
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