Willkommen auf der Homepage des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes


Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes ist nach der Verfassung des Saarlandes vom 15.12.1947 neben dem Landtag des Saarlandes und der Landesregierung das dritte "Organ des Volkswillens". Ihm obliegt die letztverbindliche Auslegung der Verfassung des Saarlandes aus Anlass der von Artikel 97 der Verfassung des Saarlandes und § 9 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof genannten verfassungsrechtlichen Streitigkeiten.

Die nachfolgenden Seiten unterrichten Sie über seine Organisation und seine Mitglieder, seine Aufgaben, seine Entscheidungen, seine Geschichte und seine Rechtsgrundlagen.

Pressesprecherin des Verfassungsgerichtshofs:
Vorsitzende Richterin am Landgericht
Christiane Schmitt
Tel.: (0681) 501-5291
Handy: (0177) 6058869
E-Mail: christiane.schmitt@lg.justiz.saarland.de

Die Website des Verfassungsgerichtshofs ist - allerdings nur unter der Adresse www.verfassungsgerichtshof-saarland.de - auch über eine sichere Verbindung erreichbar. Dazu muss statt dem Kürzel "http" beim Aufruf der Seite "https" angegeben werden: https://www.verfassungsgerichtshof-saarland.de
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A k t u e l l e s


Anhängige Verfahren:


Lv 9/10
Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung des Paketempfangs für jugendliche und heranwachsende Strafgefangene auf der Grundlage von § 56 SJStVollzG

Lv 11/11
Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts und des Verwaltungsgerichts des Saarlandes wegen statusrechtlicher Ungleichbehandlung von Rechtsreferendaren und Studienreferendaren im Saarland

Lv 15/11
Antrag der Partei Die Linke gegen den Landtag des Saarlandes wegen Verletzung des Rechts auf Chancengleichheit durch unterlassene Beseitigung der verfassungswidrigen Rechtslage durch das aktuelle Modell der staatlichen Finanzierung parteinaher Stiftungen im Saarland