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Geschichte des Verfassungsgerichtshofs
Die
Verfassung des Saarlandes vom 15.12.1947 sah schon mit ihrem Inkrafttreten die
Einrichtung eines Verfassungsgerichtshofs - mit allerdings sehr beschränkten
Zuständigkeiten - vor. Die Hauptaufgabe eines Verfassungsgerichts, die
Auslegung und Anwendung der Verfassung des Staates, lag damals bei der nach
französischem Vorbild gebildeten Verfassungskommission, der die Kontrolle der
Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen übertragen war. Der Verfassungsgerichtshof
des Saarlandes wurde in der folgenden Zeit nicht eingerichtet. Das geschah erst
mit dem Inkrafttreten des Gesetzes Nr. 645 über den Verfassungsgerichtshof vom
17.7.1958 am 1.8.1958. Er konnte allerdings erst nach den Wahlen seiner
Mitglieder im Januar 1959 und seines ersten Präsidenten im Februar 1959 seine
Arbeit aufnehmen.
Die bisherigen Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes
| 1959 - 1964 |
Dr. Erich Lawall, Präsident des Oberlandesgerichts Saarbrücken |
| 1964 - 1966 |
Hans Oehlenschläger, Präsident des Oberverwaltungsgerichts
des Saarlandes |
| 1966 - 1971 |
Dr. Rolf Best, Präsident des Oberlandesgerichts Saarbrücken |
| 1971 - 1974 |
Philipp Marzen, Präsident des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes |
| 1974 - 1986 |
Wilhelm Gehrlein, Präsident des Oberlandesgerichts Saarbrücken |
| 1986 - 1995 |
Horst Hilpert, Präsident des Landesarbeitsgerichts des Saarlandes |
| 1995 - |
Prof. Dr. Roland Rixecker, Präsident des Saarländischen Oberlandesgerichts |
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